Der Grundversorgungstarif der Stadtwerke Bad Kreuznach
Sie erhalten Strom zu fairen Konditionen und bleiben dabei sehr flexibel. Sie erhalten automatisch den Grundversorgungstarif, wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Kreuznach Strom beziehen und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben. Auch bei einem Umzug werden Sie automatisch nach dem Grundversorgungstarif der Stadtwerke Bad Kreuznach beliefert, sofern Sie keinen Sondervertrag abschließen.
- Belieferung nach gesetzlichen Regelungen
- unbefristet laufender Vertrag
- keine Erstlaufzeit
- Freie Wahl der Zahlungsweise (SEPA-Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung)
- Kündigungsfrist von zwei Wochen
Strompreisbestandteile nach StromGVV
Weitere Infomationen zur Grund- und Ersatzversorgung:
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Hinweis auf Ansprüche wegen Versorgungsstörungen (Hinweis nach § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV)
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von Versorgungsstörungen nach § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung-NAV Ansprüche unmittelbar gegen den jeweiligen Netzbetreiber bestehen.