Der Grundversorgungstarif der Stadtwerke Bad Kreuznach
Sie erhalten Erdgas zu fairen Konditionen und bleiben dabei sehr flexibel. Sie werden automatisch nach dem Grundversorgungstarif beliefert, wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Kreuznach Erdgas beziehen und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben. Bei einem Umzug werden Sie automatisch nach dem Grundversorgungstarif der Stadtwerke Bad Kreuznach beliefert, sofern Sie keinen Sondervertrag abschließen.
- Belieferung nach gesetzlichen Regelungen
- unbefristet laufender Vertrag
- keine Erstlaufzeit
- Freie Wahl der Zahlungsweise (SEPA-Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung)
- Kündigungsfrist von zwei Wochen
Weitere Informationen zur Grundversorgung
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV
Hinweis auf Ansprüche wegen Versorgungsstörungen (Hinweis nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV)
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von Versorgungsstörungen nach § 18 der Niederdruckanschlussverordnung-NDAV Ansprüche unmittelbar gegen den jeweiligen Netzbetreiber bestehen.